Psychosoziale Prozessbegleitung durch das ASZ.

Psychosoziale Prozessbegleitung

Die Psychosoziale Prozessbegleitung bietet qualifizierte Betreuung und Unterstützung während des Strafverfahrens. Sie informiert über den Ablauf des Strafverfahrens und über die Rolle als Zeuge. Die Psychosoziale Prozessbegleitung richtet sich an Kinder und Jugendliche als Verletzte von schweren Gewalt- und Sexualstraftaten. Darüber hinaus richtet sie sich an besonders belastete erwachsene Verletzte schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten mit Behinderungen oder psychischer Beeinträchtigung und mit besonders schweren Tatfolgen.

Die Psychosoziale Prozessbegleitung ermöglicht Verletzten eine individuelle Auseinandersetzung mit Ängsten und Belastungen während des Strafverfahrens. Sie bietet Beistand während der Gerichtsverhandlung und während eventueller Verhandlungspausen.

Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist geprägt von Neutralität gegenüber dem Strafverfahren und den Prozessbeteiligten. Sie hat keine rechtliche oder rechtsvertretende Funktion.

ZIELE:

  • Reduziert individuelle Belastungen der verletzten Zeugen
  • Vermeidung von Sekundärstigmatisierung
  • Vermittlung von Bewältigungsstrategien
  • Stabilisierung der Verletzten hinsichtlich der Förderung der Aussagebereitschaft und der Stärkung der Aussagefähigkeit

ANSPRECHPARTNER*INNEN:

Heike Habel, Dipl. Psychologin
Tel. 0631 – 316 36 25
Oder kontaktieren Sie Frau Habel per E-Mail

Barbara Sprengard, Dipl. Sozialpädagogin
Tel.. 06 31 – 316 36-18
Oder kontaktieren Sie Frau Sprengard per E-Mail

Fax. 0631 – 316 36-20