Anwaltliche Beratung durch das ASZ.

Anwaltliche Beratungsstelle

Die Anwaltliche Beratungsstelle wurde 2012 im Haus des Jugendrechts als Gemeinschaftsprojekt von Ministerium der Justiz und Verbraucherschutz, Anwaltsverein Kaiserslautern und dem Pfälzischen Verein für Soziale Rechtspflege Kaiserslautern (ASZ) gegründet. Sie steht allen Bürgerinnen und Bürgern offen, die nicht in der Lage sind, eine Beratung durch einen Anwalt selbst zu finanzieren. Die Beratungsstelle wurde an einem neutralen Ort angesiedelt, da es für Jugendliche oft eine große Hürde bedeutet, sich wegen rechtlicher Probleme in eine Anwaltskanzlei zu begeben. Seit Januar 2026 findet die anwaltliche Beratung in den Räumlichkeiten des ASZ in der Pfaffstraße 3 in Kaiserslautern statt.

Die Rechtsberatung steht grundsätzlich für Fragen aus allen Rechtsgebieten offen. Die Beratung durch die Anwältinnen und Anwälte ist unbürokratisch, schnell und kostenlos.

Ein Termin für das Beratungsgespräch ist nicht erforderlich.

Es wird lediglich eine Erstberatung angeboten.

Anwaltliche Beratungsstelle

Ort: ASZ, Pfaffstraße. 3, 67655 Kaiserslautern

Verwaltung:  Sandra Ruth  Tel. 0631 – 316 36 24
oder kontaktieren Sie Frau Ruth per E-Mail

Nächste Termine

30.09.2026: 14.00 – 16.00 Uhr

14.10.2026: 14.00 – 16.00 Uhr

Bitte beachten: pro Gespräch stehen maximal 15 Minuten zur Verfügung

Wer kann sich an die anwaltlichen Beratungsstellen wenden?

Die anwaltlichen Beratungsstellen stehen allen Bürgerinnen und Bürgern offen, die nicht in der Lage sind, eine juristische Beratung selbst zu finanzieren. Die Bedürftigkeit kann z. B. durch Vorlage eines Bescheids über den Bezug von Leistungen nach dem SGB II (z. B. Bürgergeld) nachgewiesen werden. Die Beratung steht aber nicht nur Empfängerinnen und Empfängern von Sozialleistungen offen. Bedürftige Bürgerinnen und Bürger, die keine Sozialleistungen beziehen, können ihre Anspruchsberechtigung direkt in der anwaltlichen Beratungsstelle überprüfen lassen.